Dennoch darf nicht jede negative Äußerung wahllos entfernt werden. Es gilt, juristisch präzise zwischen zulässiger Meinungsäußerung und illegalen Inhalten zu differenzieren.
Rechtliche Abgrenzung:
Meinung vs. Rufmord
Die Meinungsfreiheit schützt sachliche, auch harte Kritik, sofern sie auf wahren Tatsachen beruht. Eine Löschung ist jedoch sofort möglich, wenn die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten wird:Unwahre Tatsachenbehauptungen: Behauptungen, die nachweislich falsch sind (z. B. „In diesem Restaurant laufen Ratten durch die Küche“).
Schmähkritik:
Äußerungen, die keine sachliche Auseinandersetzung mehr enthalten, sondern nur noch die reine Herabsetzung der Person oder des Betriebs bezwecken.
Verleumdung und üble Nachrede:
Bewusste Lügen im Netz, die den Kredit oder das Fortkommen des Unternehmens gefährden (§§ 186, 187 StGB).
Fake-Bewertungen:
Rezensionen von Personen, die niemals Kunden oder Vertragspartner des Unternehmens waren.
Der Leitfaden zur erfolgreichen Löschung
Beim Vorgehen gegen Rufmord und rechtswidrige Kritik müssen Betroffene schnell, aber methodisch agieren:
Rechtssichere Beweissicherung:
Sichern Sie den Post sofort per Screenshot. Der Beleg muss den Text, den Nutzernamen, das Datum und die vollständige URL (Webadresse) gut lesbar zeigen.Prüfung der Plattform-Richtlinien: Jedes Portal (Google, Jameda, Trustpilot) hat eigene Nutzungsbedingungen, die gefälschte Berichte verbieten.
Meldung an den Portalbetreiber:
Begründen Sie den Löschantrag juristisch fundiert. Bei Fake-Bewertungen reicht oft der Hinweis, dass kein Kundenkontakt zu dieser Person vorliegt (BGH-Rechtsprechung zum Notice-and-Take-Down-Verfahren). Die Plattform ist dann verpflichtet, den Verfasser zu kontaktieren und zu überprüfen.
Anwaltliche Abmahnung:
Reagiert die Plattform nicht, kann ein spezialisierter IT-Anwalt den Portalbetreiber oder den Täter direkt abmahnen und Unterlassung fordern.
Durch ein konsequentes Reputationsmanagement lässt sich der digitale Ruf effektiv verteidigen.
