Verleumdung ist eine besondere Form von Beleidigung – und ein ehrverletzendes Strafdelikt. Verleumdung ist ein Straftatbestand des Strafgesetzbuches (§ 187 StGB).
Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Tatbestände derselben Kategorie des Strafgesetzbuches sind Beleidigung und üble Nachrede.
Opfer einer Verleumdung haben verschiedene Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen: Diese reichen vom Erwirken einer einstweiligen Verfügung bis hin zu einer zivilrechtlichen Verleumdungsklage.
Wird man der Verleumdung beschuldigt, sollte man sich unbedingt einen Anwalt nehmen.
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