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Donnerstag, 21. Oktober 2021

Was tun gegen Verleumdung im Internet? Wenn Sie Opfer einer Verleumdung wurden, sollten Sie zunächst versuchen, Ihren Gegner außergerichtlich dazu zu bewegen, die verleumdende Äußerung zu unterlassen und zu beseitigen.

Üble Nachrede im Internet: Wie kann ich mich wehren? Gerüchte und Unwahrheiten verbreiten sich vor allem im Internet oft rasant. 


Soziale Netzwerke werden immer wichtiger. Über Facebook und Twitter tauschen sich immer mehr Menschen mit Freunden und Bekannten aus. Dabei wird halt leicht mal vergessen, dass die schnell dahingetippte Äußerung über Dritte rechtliche Konsequenzen haben kann. 

Gegen Verleumdung im Internet ist man weder als Privatperson noch als Unternehmen schutzlos ausgeliefert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zivilrechtlich und strafrechtlich gegen die Schädiger oder Portalbetreiber vorzugehen und sich zu wehren. 

Du musst – genau wie im Falle der strafbaren Beleidigung oder auch der Üblen Nachrede – im Anschluss an das Sichern der Beweise nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch einen schriftlichen Strafantrag stellen. Gleichzeitig kannst du auch zivilrechtlich vorgehen.


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